Kurzantwort: Beim ETF-Entnahmeplan wird nur der Gewinnanteil der verkauften Anteile besteuert, bei Aktienfonds nach 30 Prozent Teilfreistellung und abzüglich Sparerpauschbetrag. Auf den steuerpflichtigen Ertrag fallen 26,375 Prozent an (Abgeltungsteuer plus Soli). Bei einer Jahresentnahme von 24.000 Euro und 50 Prozent Gewinnanteil sind das rund 1.952 Euro, also nur 8,13 Prozent der Entnahme. Weil ein großer Teil jeder Entnahme dein eigenes, schon versteuertes Kapital ist, liegt die effektive Steuerlast meist deutlich unter dem, was viele befürchten.
Warum nur ein Teil der Entnahme steuerpflichtig ist
Wenn du Fondsanteile verkaufst, holst du zwei Dinge aus dem Depot: dein ursprünglich eingezahltes Kapital (das hast du längst versteuert) und den darauf angefallenen Kursgewinn. Nur der Kursgewinn ist steuerpflichtig. Bei einem Aktien-ETF werden davon zusätzlich 30 Prozent Teilfreistellung abgezogen, ein pauschaler Ausgleich für die Steuer, die der Fonds auf Unternehmensebene schon getragen hat. Auf den Rest fallen 26,375 Prozent Abgeltungsteuer inklusive Solidaritätszuschlag an (mit Kirchensteuer 27,82 bzw. 28,00 Prozent). Effektiv landet der Steuersatz auf den Gewinnanteil damit bei nur 18,46 Prozent.
Die effektive Steuer auf eine Jahresentnahme von 24.000 Euro
Entscheidend ist der Gewinnanteil: Wie viel Prozent der Entnahme ist Kursgewinn, wie viel ist zurückgeholtes Eigenkapital. Die folgende Tabelle rechnet eine Jahresentnahme von 24.000 Euro (brutto) für eine Einzelperson mit vollem Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro.
| Gewinnanteil der Entnahme | Steuerpflichtiger Ertrag | Steuer | Netto übrig | Effektiv auf die Entnahme |
|---|---|---|---|---|
| 30 % | 4.040 Euro | 1.066 Euro | 22.934 Euro | 4,44 % |
| 50 % | 7.400 Euro | 1.952 Euro | 22.048 Euro | 8,13 % |
| 70 % | 10.760 Euro | 2.838 Euro | 21.162 Euro | 11,82 % |
| 100 % | 15.800 Euro | 4.167 Euro | 19.833 Euro | 17,36 % |
Annahme: Aktienfonds mit 30 Prozent Teilfreistellung, Sparerpauschbetrag 1.000 Euro, keine Kirchensteuer. Steuersatz auf den steuerpflichtigen Ertrag 26,375 Prozent.
Selbst wenn die komplette Entnahme aus Kursgewinn bestünde, liegt die effektive Last bei 17,36 Prozent, nicht bei den oft genannten 26,375 Prozent. Der Grund sind die Teilfreistellung und der Pauschbetrag. In der Praxis ist der Gewinnanteil in den ersten Ruhestandsjahren zudem viel kleiner.
Der Gewinnanteil wächst mit den Jahren
Zu Beginn des Entsparens ist der Gewinnanteil niedrig, weil das Depot noch nah am Einstandswert liegt. Je länger das Kapital gearbeitet hat, desto größer wird der Kursgewinn im Verhältnis zum Einstand. Für ein Einmal-Investment bei 6 Prozent Rendite sieht die Entwicklung so aus:
| Anlagedauer bis zum Verkauf | Gewinnanteil am Depotwert |
|---|---|
| 5 Jahre | 25,3 % |
| 10 Jahre | 44,2 % |
| 15 Jahre | 58,3 % |
| 20 Jahre | 68,8 % |
| 25 Jahre | 76,7 % |
| 30 Jahre | 82,6 % |
Gewinnanteil = 1 − (1+r)−n bei 6 Prozent Rendite. Vereinfachung: ein Einmalbetrag ohne laufende Zukäufe.
Wer also mit 67 ein 15 Jahre altes Depot entspart, hat einen Gewinnanteil von rund 58 Prozent und liegt bei den 24.000 Euro aus der Tabelle oben zwischen den Zeilen 50 und 70 Prozent, also bei rund 9 bis 10 Prozent effektiver Steuer. Deshalb lohnt es sich, im ETF-Entnahmeplan mit einem realistischen Gewinnanteil zu rechnen statt mit dem Maximalwert.
Wie viel musst du brutto entnehmen, um netto genug zu haben?
Andersherum gefragt: Wenn du 24.000 Euro netto im Jahr zum Leben brauchst, wie viel musst du dann brutto aus dem Depot ziehen? Die Steuer wird auf die höhere Bruttoentnahme fällig, deshalb ist etwas mehr nötig.
| Gewinnanteil | Brutto-Entnahme für 24.000 Euro netto | Aufschlag |
|---|---|---|
| 30 % | 25.128 Euro | +1.128 Euro |
| 50 % | 26.150 Euro | +2.150 Euro |
| 70 % | 27.259 Euro | +3.259 Euro |
| 100 % | 29.111 Euro | +5.111 Euro |
Einzelperson, Sparerpauschbetrag 1.000 Euro, Aktienfonds mit 30 Prozent Teilfreistellung, keine Kirchensteuer.
Paare zahlen weniger: der doppelte Pauschbetrag
Zusammen veranlagte Paare haben zusammen 2.000 Euro Sparerpauschbetrag. Bei derselben Entnahme von 24.000 Euro und 50 Prozent Gewinnanteil sinkt die Steuer dadurch von 1.952 auf 1.688 Euro, die effektive Last von 8,13 auf 7,03 Prozent. Wer beide Freibeträge ausnutzt und die Depots sinnvoll aufteilt, verschenkt keine 2.000 Euro steuerfreien Ertrag pro Jahr.
Die Vorabpauschale: Steuer schon vor dem Verkauf
Ein thesaurierender Fonds schüttet nichts aus, deshalb greift der Staat mit der Vorabpauschale vorab zu. Für 2026 gilt ein Basiszins von 3,20 Prozent (BMF-Schreiben vom 13.01.2026). Der Basisertrag ist der Fondswert am Jahresanfang mal Basiszins mal 0,7, gedeckelt auf die tatsächliche Wertsteigerung des Jahres.
| Fondswert am Jahresanfang | Basisertrag | Steuerpflichtig (nach 30 % TF) | Steuer vor Pauschbetrag |
|---|---|---|---|
| 50.000 Euro | 1.120 Euro | 784 Euro | 207 Euro |
| 100.000 Euro | 2.240 Euro | 1.568 Euro | 414 Euro |
| 200.000 Euro | 4.480 Euro | 3.136 Euro | 827 Euro |
Basiszins 3,20 Prozent (2026), Teilfreistellung 30 Prozent, Steuersatz 26,375 Prozent, vor Abzug des Sparerpauschbetrags. Näherung nach § 18 InvStG.
Zwei Dinge entschärfen das: Der Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro deckt die Vorabpauschale bei einem 50.000-Euro-Depot komplett ab. Und die bereits gezahlte Vorabpauschale wird beim späteren Verkauf vom Gewinn abgezogen, du zahlst also nicht doppelt. Fällt die Wertsteigerung im Jahr geringer aus als der Basisertrag, wird die Vorabpauschale darauf gedeckelt: Bei nur 1.500 Euro Kursplus auf 100.000 Euro Fondswert sinkt sie von 2.240 auf 1.500 Euro. In einem Verlustjahr fällt sie ganz weg.
Rechne deinen eigenen Fall
Andere Entnahme, anderer Gewinnanteil, mit oder ohne Kirchensteuer: Der Entnahmeplan-Rechner zeigt dir für deinen Fall die Steuer auf jede Entnahme, den Nettobetrag und die effektive Steuerquote, dazu die Reichweite und die Pleitewahrscheinlichkeit. Passend dazu erklärt der Ratgeber, wie lange 500.000 Euro reichen und warum die 4-Prozent-Regel die deutschen Steuern nicht mitrechnet.
Häufige Fragen
Wie viel Steuer zahle ich auf eine Entnahme aus dem ETF-Depot?
Nur der Gewinnanteil wird besteuert, bei Aktienfonds nach 30 Prozent Teilfreistellung und abzüglich Sparerpauschbetrag, mit 26,375 Prozent. Bei 24.000 Euro Entnahme und 50 Prozent Gewinnanteil sind das rund 1.952 Euro (8,13 Prozent), bei 100 Prozent Gewinnanteil rund 4.167 Euro (17,36 Prozent).
Wird die ganze Entnahme besteuert oder nur der Gewinn?
Nur der Kursgewinn. Ein Teil jeder Entnahme ist dein zurückgeholtes Eigenkapital und bleibt steuerfrei. Deshalb liegt die effektive Steuer auf die gesamte Entnahme meist klar unter dem Abgeltungsteuersatz.
Was ist die Vorabpauschale und muss ich sie zusätzlich zahlen?
Sie ist eine jährliche Vorab-Besteuerung thesaurierender Fonds. Basiszins 2026: 3,20 Prozent. Bei 100.000 Euro Fondswert sind rund 1.568 Euro steuerpflichtig. Die gezahlte Vorabpauschale wird beim Verkauf angerechnet, es ist also keine echte Zusatzsteuer, sondern eine Vorauszahlung.