Ratgeber Entnahmeplan

Entnahmeplan und Steuern: Was vom Depot wirklich übrig bleibt

Beim Entsparen wird nicht die ganze Entnahme besteuert, sondern nur der Gewinnanteil. Nach Teilfreistellung und Sparerpauschbetrag bleibt die effektive Steuer oft überraschend niedrig. Hier sind die Zahlen, alle mit dem Rechner nachgerechnet.

Keine Anlage- und keine Steuerberatung. Alle Werte sind Modellrechnungen, gerechnet mit der Logik des Entnahmeplan-Rechners.

Kurzantwort: Beim ETF-Entnahmeplan wird nur der Gewinnanteil der verkauften Anteile besteuert, bei Aktienfonds nach 30 Prozent Teilfreistellung und abzüglich Sparerpauschbetrag. Auf den steuerpflichtigen Ertrag fallen 26,375 Prozent an (Abgeltungsteuer plus Soli). Bei einer Jahresentnahme von 24.000 Euro und 50 Prozent Gewinnanteil sind das rund 1.952 Euro, also nur 8,13 Prozent der Entnahme. Weil ein großer Teil jeder Entnahme dein eigenes, schon versteuertes Kapital ist, liegt die effektive Steuerlast meist deutlich unter dem, was viele befürchten.

Warum nur ein Teil der Entnahme steuerpflichtig ist

Wenn du Fondsanteile verkaufst, holst du zwei Dinge aus dem Depot: dein ursprünglich eingezahltes Kapital (das hast du längst versteuert) und den darauf angefallenen Kursgewinn. Nur der Kursgewinn ist steuerpflichtig. Bei einem Aktien-ETF werden davon zusätzlich 30 Prozent Teilfreistellung abgezogen, ein pauschaler Ausgleich für die Steuer, die der Fonds auf Unternehmensebene schon getragen hat. Auf den Rest fallen 26,375 Prozent Abgeltungsteuer inklusive Solidaritätszuschlag an (mit Kirchensteuer 27,82 bzw. 28,00 Prozent). Effektiv landet der Steuersatz auf den Gewinnanteil damit bei nur 18,46 Prozent.

Die effektive Steuer auf eine Jahresentnahme von 24.000 Euro

Entscheidend ist der Gewinnanteil: Wie viel Prozent der Entnahme ist Kursgewinn, wie viel ist zurückgeholtes Eigenkapital. Die folgende Tabelle rechnet eine Jahresentnahme von 24.000 Euro (brutto) für eine Einzelperson mit vollem Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro.

Gewinnanteil der EntnahmeSteuerpflichtiger ErtragSteuerNetto übrigEffektiv auf die Entnahme
30 %4.040 Euro1.066 Euro22.934 Euro4,44 %
50 %7.400 Euro1.952 Euro22.048 Euro8,13 %
70 %10.760 Euro2.838 Euro21.162 Euro11,82 %
100 %15.800 Euro4.167 Euro19.833 Euro17,36 %

Annahme: Aktienfonds mit 30 Prozent Teilfreistellung, Sparerpauschbetrag 1.000 Euro, keine Kirchensteuer. Steuersatz auf den steuerpflichtigen Ertrag 26,375 Prozent.

Selbst wenn die komplette Entnahme aus Kursgewinn bestünde, liegt die effektive Last bei 17,36 Prozent, nicht bei den oft genannten 26,375 Prozent. Der Grund sind die Teilfreistellung und der Pauschbetrag. In der Praxis ist der Gewinnanteil in den ersten Ruhestandsjahren zudem viel kleiner.

Der Gewinnanteil wächst mit den Jahren

Zu Beginn des Entsparens ist der Gewinnanteil niedrig, weil das Depot noch nah am Einstandswert liegt. Je länger das Kapital gearbeitet hat, desto größer wird der Kursgewinn im Verhältnis zum Einstand. Für ein Einmal-Investment bei 6 Prozent Rendite sieht die Entwicklung so aus:

Anlagedauer bis zum VerkaufGewinnanteil am Depotwert
5 Jahre25,3 %
10 Jahre44,2 %
15 Jahre58,3 %
20 Jahre68,8 %
25 Jahre76,7 %
30 Jahre82,6 %

Gewinnanteil = 1 − (1+r)−n bei 6 Prozent Rendite. Vereinfachung: ein Einmalbetrag ohne laufende Zukäufe.

Wer also mit 67 ein 15 Jahre altes Depot entspart, hat einen Gewinnanteil von rund 58 Prozent und liegt bei den 24.000 Euro aus der Tabelle oben zwischen den Zeilen 50 und 70 Prozent, also bei rund 9 bis 10 Prozent effektiver Steuer. Deshalb lohnt es sich, im ETF-Entnahmeplan mit einem realistischen Gewinnanteil zu rechnen statt mit dem Maximalwert.

Wie viel musst du brutto entnehmen, um netto genug zu haben?

Andersherum gefragt: Wenn du 24.000 Euro netto im Jahr zum Leben brauchst, wie viel musst du dann brutto aus dem Depot ziehen? Die Steuer wird auf die höhere Bruttoentnahme fällig, deshalb ist etwas mehr nötig.

GewinnanteilBrutto-Entnahme für 24.000 Euro nettoAufschlag
30 %25.128 Euro+1.128 Euro
50 %26.150 Euro+2.150 Euro
70 %27.259 Euro+3.259 Euro
100 %29.111 Euro+5.111 Euro

Einzelperson, Sparerpauschbetrag 1.000 Euro, Aktienfonds mit 30 Prozent Teilfreistellung, keine Kirchensteuer.

Paare zahlen weniger: der doppelte Pauschbetrag

Zusammen veranlagte Paare haben zusammen 2.000 Euro Sparerpauschbetrag. Bei derselben Entnahme von 24.000 Euro und 50 Prozent Gewinnanteil sinkt die Steuer dadurch von 1.952 auf 1.688 Euro, die effektive Last von 8,13 auf 7,03 Prozent. Wer beide Freibeträge ausnutzt und die Depots sinnvoll aufteilt, verschenkt keine 2.000 Euro steuerfreien Ertrag pro Jahr.

Die Vorabpauschale: Steuer schon vor dem Verkauf

Ein thesaurierender Fonds schüttet nichts aus, deshalb greift der Staat mit der Vorabpauschale vorab zu. Für 2026 gilt ein Basiszins von 3,20 Prozent (BMF-Schreiben vom 13.01.2026). Der Basisertrag ist der Fondswert am Jahresanfang mal Basiszins mal 0,7, gedeckelt auf die tatsächliche Wertsteigerung des Jahres.

Fondswert am JahresanfangBasisertragSteuerpflichtig (nach 30 % TF)Steuer vor Pauschbetrag
50.000 Euro1.120 Euro784 Euro207 Euro
100.000 Euro2.240 Euro1.568 Euro414 Euro
200.000 Euro4.480 Euro3.136 Euro827 Euro

Basiszins 3,20 Prozent (2026), Teilfreistellung 30 Prozent, Steuersatz 26,375 Prozent, vor Abzug des Sparerpauschbetrags. Näherung nach § 18 InvStG.

Zwei Dinge entschärfen das: Der Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro deckt die Vorabpauschale bei einem 50.000-Euro-Depot komplett ab. Und die bereits gezahlte Vorabpauschale wird beim späteren Verkauf vom Gewinn abgezogen, du zahlst also nicht doppelt. Fällt die Wertsteigerung im Jahr geringer aus als der Basisertrag, wird die Vorabpauschale darauf gedeckelt: Bei nur 1.500 Euro Kursplus auf 100.000 Euro Fondswert sinkt sie von 2.240 auf 1.500 Euro. In einem Verlustjahr fällt sie ganz weg.

Rechne deinen eigenen Fall

Andere Entnahme, anderer Gewinnanteil, mit oder ohne Kirchensteuer: Der Entnahmeplan-Rechner zeigt dir für deinen Fall die Steuer auf jede Entnahme, den Nettobetrag und die effektive Steuerquote, dazu die Reichweite und die Pleitewahrscheinlichkeit. Passend dazu erklärt der Ratgeber, wie lange 500.000 Euro reichen und warum die 4-Prozent-Regel die deutschen Steuern nicht mitrechnet.

Häufige Fragen

Wie viel Steuer zahle ich auf eine Entnahme aus dem ETF-Depot?

Nur der Gewinnanteil wird besteuert, bei Aktienfonds nach 30 Prozent Teilfreistellung und abzüglich Sparerpauschbetrag, mit 26,375 Prozent. Bei 24.000 Euro Entnahme und 50 Prozent Gewinnanteil sind das rund 1.952 Euro (8,13 Prozent), bei 100 Prozent Gewinnanteil rund 4.167 Euro (17,36 Prozent).

Wird die ganze Entnahme besteuert oder nur der Gewinn?

Nur der Kursgewinn. Ein Teil jeder Entnahme ist dein zurückgeholtes Eigenkapital und bleibt steuerfrei. Deshalb liegt die effektive Steuer auf die gesamte Entnahme meist klar unter dem Abgeltungsteuersatz.

Was ist die Vorabpauschale und muss ich sie zusätzlich zahlen?

Sie ist eine jährliche Vorab-Besteuerung thesaurierender Fonds. Basiszins 2026: 3,20 Prozent. Bei 100.000 Euro Fondswert sind rund 1.568 Euro steuerpflichtig. Die gezahlte Vorabpauschale wird beim Verkauf angerechnet, es ist also keine echte Zusatzsteuer, sondern eine Vorauszahlung.