Kurzantwort: Der Sparerpauschbetrag beträgt 1.000 Euro pro Person und Jahr, zusammenveranlagte Ehe- und Lebenspartner kommen damit auf 2.000 Euro. Wird der zweite Freibetrag voll ausgeschöpft, spart das genau 263,75 Euro Steuer pro Jahr (mit 9 Prozent Kirchensteuer 279,95 Euro), über 25 Entnahmejahre also 6.593,75 Euro. Dafür braucht es kein zweites Depot, sondern nur einen gemeinsamen Freistellungsauftrag über 2.000 Euro. Der Haken: Bei einem thesaurierenden Aktien-ETF ist der Freibetrag ab rund 127.551 Euro Depotwert schon allein durch die Vorabpauschale verbraucht.
Was der zweite Freibetrag konkret spart
Beim Entsparen eines ETF-Depots wird nicht die ganze Entnahme besteuert, sondern nur der Gewinnanteil der verkauften Anteile, und davon bei einem Aktienfonds nur 70 Prozent (30 Prozent Teilfreistellung). Erst von diesem Rest wird der Sparerpauschbetrag abgezogen, auf den Überhang fallen 26,375 Prozent Abgeltungsteuer plus Soli an. Die Tabelle zeigt die Steuer auf eine Jahresentnahme, einmal mit 1.000 Euro Freibetrag (eine Person) und einmal mit 2.000 Euro (Paar).
| Jahresentnahme (brutto) | Steuer mit 1.000 Euro | Steuer mit 2.000 Euro | Ersparnis | Effektiver Satz Paar |
|---|---|---|---|---|
| 12.000 Euro | 844,00 Euro | 580,25 Euro | 263,75 Euro | 4,84 % |
| 18.000 Euro | 1.397,88 Euro | 1.134,13 Euro | 263,75 Euro | 6,30 % |
| 24.000 Euro | 1.951,75 Euro | 1.688,00 Euro | 263,75 Euro | 7,03 % |
| 30.000 Euro | 2.505,63 Euro | 2.241,88 Euro | 263,75 Euro | 7,47 % |
| 36.000 Euro | 3.059,50 Euro | 2.795,75 Euro | 263,75 Euro | 7,77 % |
| 48.000 Euro | 4.167,25 Euro | 3.903,50 Euro | 263,75 Euro | 8,13 % |
Annahme: Aktienfonds mit 30 Prozent Teilfreistellung, Gewinnanteil an der Entnahme 50 Prozent, keine Kirchensteuer, Freibetrag noch komplett frei.
Die Ersparnis ist immer dieselbe: 1.000 Euro zusätzlicher Freibetrag mal 26,375 Prozent sind 263,75 Euro. Sie hängt nicht an der Entnahmehöhe, solange der Freibetrag ohnehin überschritten wird. Mit 9 Prozent Kirchensteuer steigt der effektive Steuersatz auf 27,995 Prozent, die Ersparnis auf 279,95 Euro im Jahr.
Bis zu welcher Entnahme bleibt alles steuerfrei?
Interessanter als die feste Ersparnis ist die Schwelle: Wie groß darf die Jahresentnahme sein, damit der steuerpflichtige Ertrag den Freibetrag gar nicht erst überschreitet? Das hängt am Gewinnanteil, also daran, wie viel von den verkauften Anteilen Kursgewinn ist. Wer früh angefangen hat, hat einen hohen Gewinnanteil und schöpft den Freibetrag schneller aus.
| Gewinnanteil der Entnahme | Steuerfrei allein (1.000 Euro) | Steuerfrei als Paar (2.000 Euro) | Paar pro Monat |
|---|---|---|---|
| 30 % | 4.761,90 Euro/Jahr | 9.523,81 Euro/Jahr | 793,65 Euro |
| 50 % | 2.857,14 Euro/Jahr | 5.714,29 Euro/Jahr | 476,19 Euro |
| 70 % | 2.040,82 Euro/Jahr | 4.081,63 Euro/Jahr | 340,14 Euro |
| 90 % | 1.587,30 Euro/Jahr | 3.174,60 Euro/Jahr | 264,55 Euro |
Aktienfonds mit 30 Prozent Teilfreistellung. Steuerfreie Entnahme = Freibetrag geteilt durch (Gewinnanteil mal 0,7).
Ein zweites Depot ist nicht nötig, ein gemeinsamer Freistellungsauftrag schon
Der Sparerpauschbetrag verdoppelt sich nicht automatisch dadurch, dass zwei Menschen zusammenleben. Entscheidend ist die steuerliche Konstellation:
- Zusammenveranlagte Ehe- und Lebenspartner: Ihr könnt einen gemeinsamen Freistellungsauftrag über 2.000 Euro erteilen. Der gilt auch für ein Gemeinschaftsdepot und sogar für das Einzeldepot eines Partners. Ein zweites Depot brauchst du dafür nicht.
- Unverheiratete Paare: Hier gibt es keinen gemeinsamen Freibetrag. Jeder braucht ein eigenes Depot mit eigenem Freistellungsauftrag über 1.000 Euro. Liegt das gesamte Vermögen auf einem Namen, bleiben 1.000 Euro Freibetrag ungenutzt.
- Mehrere Banken: Der Freibetrag lässt sich auf mehrere Institute aufteilen, in Summe aber nie über 2.000 Euro hinaus. Wer aufteilt und sich verschätzt, verschenkt einen Teil, kann ihn aber über die Steuererklärung zurückholen.
Vergessene oder zu niedrige Freistellungsaufträge sind kein Totalverlust: Zu viel einbehaltene Abgeltungsteuer holt die Anlage KAP der Steuererklärung zurück. Bequemer ist es, den Auftrag vor dem ersten Verkaufsjahr richtig zu stellen.
Der Haken: Die Vorabpauschale ist zuerst dran
Bei thesaurierenden Aktien-ETF fällt schon vor jedem Verkauf die Vorabpauschale an, und sie verbraucht den Freibetrag zuerst. Mit dem Basiszins 2026 von 3,20 Prozent ergibt sich folgendes Bild:
| Depotwert am Jahresanfang | Basisertrag | Steuerpflichtig nach Teilfreistellung | Rest vom 2.000-Euro-Freibetrag |
|---|---|---|---|
| 100.000 Euro | 2.240,00 Euro | 1.568,00 Euro | 432,00 Euro |
| 200.000 Euro | 4.480,00 Euro | 3.136,00 Euro | 0 Euro |
| 300.000 Euro | 6.720,00 Euro | 4.704,00 Euro | 0 Euro |
| 600.000 Euro | 13.440,00 Euro | 9.408,00 Euro | 0 Euro |
Näherung: Basisertrag = Depotwert mal 3,20 Prozent mal 0,7, gedeckelt auf die tatsächliche Wertsteigerung des Jahres und nie negativ. Unterstellt ist ein Jahr mit ausreichendem Kursgewinn.
Ab rund 127.551 Euro Depotwert ist der gemeinsame Freibetrag von 2.000 Euro allein durch die Vorabpauschale aufgebraucht (bei 1.000 Euro sind es rund 63.776 Euro). Jeder Verkauf wird dann von der ersten Euro-Stufe an besteuert. Das entwertet den zweiten Freibetrag nicht, er wirkt weiterhin mit 263,75 Euro pro Jahr, nur eben gegen die Vorabpauschale statt gegen die Verkaufsgewinne. Mehr dazu im Artikel zur Vorabpauschale 2026 und in der Übersicht zu Entnahmeplan und Steuern.
Was das im Entnahmeplan ausmacht: ein Rechenbeispiel
Ein Paar hat 600.000 Euro im Depot, plant 25 Jahre Entnahme, rechnet mit 5 Prozent Rendite und 2 Prozent Inflation. Die inflationsangepasste Entnahme beträgt 34.231,27 Euro pro Jahr, also 2.852,61 Euro im Monat in heutiger Kaufkraft (Realzins 2,94 Prozent). Bei 50 Prozent Gewinnanteil:
| Position | Nur 1.000 Euro Freibetrag | 2.000 Euro als Paar |
|---|---|---|
| Bruttoentnahme pro Jahr | 34.231,27 Euro | 34.231,27 Euro |
| Steuer pro Jahr | 2.896,22 Euro | 2.632,47 Euro |
| Netto pro Jahr | 31.335,05 Euro | 31.598,80 Euro |
| Effektiver Steuersatz auf die Entnahme | 8,46 % | 7,69 % |
| Netto pro Monat | 2.611,25 Euro | 2.633,23 Euro |
Das sind 21,98 Euro mehr im Monat, was klein wirkt. Die zweite Sichtweise ist interessanter: Wer das gleiche Netto von 31.335,05 Euro anpeilt, muss mit dem doppelten Freibetrag nur 33.940,70 Euro brutto entnehmen, also 290,57 Euro weniger pro Jahr. Das Depot wird geschont, die Reichweite steigt von 25,00 auf 25,32 Jahre, also um knapp vier Monate. Über die gesamte Entnahmephase summiert sich die reine Steuerersparnis auf 6.593,75 Euro.
Der zweite Hebel für Rentner: die Günstigerprüfung
Die Abgeltungsteuer ist eine Höchstgrenze, keine Pflicht. Liegt der persönliche Einkommensteuersatz unter 25 Prozent, führt der Antrag auf Günstigerprüfung (§ 32d Abs. 6 EStG) in der Steuererklärung dazu, dass die Kapitalerträge mit dem niedrigeren persönlichen Satz besteuert werden. Das Finanzamt prüft automatisch, welche Variante günstiger ist, und wendet nur die bessere an. Für Paare im Ruhestand mit überschaubarer gesetzlicher Rente ist das oft der größere Hebel als der zweite Freibetrag, weil beim Splittingverfahren beide Grundfreibeträge zählen. Wer dauerhaft unter der Grenze liegt, kann bei seinem Finanzamt zusätzlich eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen und der Bank vorlegen: Dann behält die Bank von vornherein keine Abgeltungsteuer ein. Ob und in welcher Höhe das im Einzelfall passt, gehört in die Hand eines Steuerberaters oder Lohnsteuerhilfevereins.
Die Reihenfolge für Paare in Kürze
- Gemeinsamen Freistellungsauftrag über 2.000 Euro erteilen, sofern ihr zusammenveranlagt seid. Unverheiratet: je 1.000 Euro auf je ein eigenes Depot.
- Prüfen, wie viel davon die Vorabpauschale frisst. Ab rund 127.551 Euro Depotwert bleibt für Verkaufsgewinne nichts mehr übrig.
- Bei niedrigem persönlichem Steuersatz die Günstigerprüfung beantragen oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung einreichen.
- Die Entnahme mit Steuern durchrechnen, nicht nur brutto planen. Sonst fehlen jedes Jahr mehrere Tausend Euro im Plan.
Rechne euren eigenen Fall
Anderes Kapital, andere Dauer, anderer Gewinnanteil: Der Entnahmeplan-Rechner rechnet euren Fall in Sekunden, inklusive Steuermodul mit Sparerpauschbetrag, Teilfreistellung und Kirchensteuer, dazu Pleitewahrscheinlichkeit und Restkapital-Verlauf.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Sparerpauschbetrag für Paare?
1.000 Euro pro Person und Jahr, bei zusammenveranlagten Ehe- und Lebenspartnern also 2.000 Euro gemeinsam. Voll ausgeschöpft spart der zweite Freibetrag 263,75 Euro Steuer im Jahr, mit 9 Prozent Kirchensteuer 279,95 Euro. Über 25 Entnahmejahre sind das 6.593,75 Euro.
Bis zu welcher Entnahme bleibt die ETF-Entnahme für ein Paar steuerfrei?
Bei einem Aktienfonds mit 30 Prozent Teilfreistellung und einem Gewinnanteil von 50 Prozent an der Entnahme deckt der gemeinsame Freibetrag von 2.000 Euro eine Jahresentnahme von 5.714,29 Euro ab, also rund 476 Euro im Monat. Liegt der Gewinnanteil bei 70 Prozent, sind es 4.081,63 Euro im Jahr. Der Freibetrag muss dafür aber noch frei sein, die Vorabpauschale geht vor.
Brauchen wir zwei Depots, um 2.000 Euro Freibetrag zu nutzen?
Nein. Zusammenveranlagte Ehe- und Lebenspartner können einen gemeinsamen Freistellungsauftrag über 2.000 Euro erteilen, der auch für ein Einzeldepot eines Partners gilt. Unverheiratete Paare können das nicht: Dort braucht jeder ein eigenes Depot mit eigenem Freistellungsauftrag über 1.000 Euro.