Ratgeber Entnahmeplan

Vorabpauschale 2026 einfach erklärt

Basiszins 3,20 Prozent, Deckelung auf die Wertsteigerung, Sparerpauschbetrag: der komplette Rechenweg mit Tabellen für jeden Depotwert.

Keine Anlage- und keine Steuerberatung. Alle Werte sind Modellrechnungen, gerechnet mit der Logik des Entnahmeplan-Rechners.

Kurzantwort: Für 2026 gilt ein Basiszins von 3,20 Prozent. Der Basisertrag ist der Fondswert am Jahresanfang mal 3,20 Prozent mal 0,7, also 2,24 Prozent des Depotwerts. Bei einem Aktienfonds bleiben nach 30 Prozent Teilfreistellung 1,568 Prozent steuerpflichtig, die Steuer liegt bei 26,375 Prozent davon und damit bei rund 0,41 Prozent des Depotwerts. Auf 100.000 Euro Fondswert sind das 2.240 Euro Basisertrag, 1.568 Euro steuerpflichtiger Ertrag und 413,56 Euro Steuer. Nach Abzug des Sparerpauschbetrags von 1.000 Euro bleiben davon 149,81 Euro übrig.

Was die Vorabpauschale überhaupt ist

Ein thesaurierender Fonds schüttet nichts aus. Ohne Ausschüttung gäbe es jahrzehntelang nichts zu besteuern, bis irgendwann verkauft wird. Damit dieser Steuerstundungsvorteil nicht unbegrenzt läuft, versteuert der Gesetzgeber seit 2018 jährlich einen pauschalen Mindestertrag: die Vorabpauschale nach § 18 InvStG. Sie ist keine zusätzliche Steuer, sondern eine Vorauszahlung. Was du über die Jahre auf die Vorabpauschale gezahlt hast, wird beim späteren Verkauf vom steuerpflichtigen Gewinn abgezogen.

Zwei Dinge machen sie 2026 spürbarer als in den Jahren zuvor: Der Basiszins hängt an den Renditen langlaufender Bundesanleihen, und mit 3,20 Prozent (BMF-Schreiben vom 13.01.2026) liegt er deutlich über dem Niveau der Nullzinsjahre, in denen die Vorabpauschale zeitweise komplett ausfiel. Und viele Depots sind inzwischen groß genug, dass der Sparerpauschbetrag nicht mehr reicht.

Der Rechenweg in vier Schritten

  1. Basisertrag: Fondswert am Jahresanfang mal Basiszins mal 0,7. Der Faktor 0,7 ist ein pauschaler Kostenabschlag. Für 2026: 3,20 Prozent mal 0,7 = 2,24 Prozent des Depotwerts.
  2. Deckelung: Die Vorabpauschale ist nie höher als die tatsächliche Wertsteigerung des Fonds im Jahr und nie negativ. Ausschüttungen des Jahres werden gegengerechnet.
  3. Teilfreistellung: Bei Aktienfonds mit mindestens 51 Prozent Aktienquote bleiben 30 Prozent steuerfrei, es sind also nur 70 Prozent der Vorabpauschale steuerpflichtig.
  4. Steuer: 25 Prozent Kapitalertragsteuer plus 5,5 Prozent Soli ergeben 26,375 Prozent, gerechnet auf den Betrag, der nach Abzug des Sparerpauschbetrags übrig bleibt. Mit 9 Prozent Kirchensteuer steigt der Satz auf 27,995 Prozent.

Vorabpauschale 2026 nach Depotwert

Alle Werte für einen thesaurierenden Aktienfonds mit 30 Prozent Teilfreistellung, Wertsteigerung im Jahr über dem Basisertrag (also keine Deckelung), ohne Kirchensteuer.

Fondswert am 01.01.2026BasisertragsteuerpflichtigSteuer ohne PauschbetragSteuer mit 1.000 Euro Pauschbetrag
25.000 Euro560,00 Euro392,00 Euro103,39 Euro0,00 Euro
50.000 Euro1.120,00 Euro784,00 Euro206,78 Euro0,00 Euro
100.000 Euro2.240,00 Euro1.568,00 Euro413,56 Euro149,81 Euro
250.000 Euro5.600,00 Euro3.920,00 Euro1.033,90 Euro770,15 Euro
500.000 Euro11.200,00 Euro7.840,00 Euro2.067,80 Euro1.804,05 Euro

Annahme: Basiszins 3,20 Prozent, Teilfreistellung 30 Prozent, Steuersatz 26,375 Prozent, Sparerpauschbetrag noch komplett frei. Gerechnet mit der Funktion vorabpauschale() des Rechners.

Die Schwelle: ab wann es überhaupt Geld kostet

Steuerpflichtig sind 1,568 Prozent des Depotwerts (2,24 Prozent Basisertrag abzüglich 30 Prozent Teilfreistellung). Daraus ergibt sich eine einfache Faustregel:

Wichtig: Der Pauschbetrag gilt für alle Kapitalerträge zusammen. Wer daneben Zinsen, Dividenden oder Verkaufsgewinne hat, hat ihn schneller verbraucht als die Tabelle nahelegt.

Die Deckelung schützt in schwachen Jahren

Die Vorabpauschale kann nie höher sein als das, was der Fonds im Jahr tatsächlich zugelegt hat. Das ist der wichtigste Unterschied zu einer echten Vermögensteuer. Beispiel mit 100.000 Euro Fondswert am Jahresanfang:

Wertsteigerung im Jahrangesetzte VorabpauschalesteuerpflichtigSteuer (ohne Pauschbetrag)
Verlust oder 0 Euro0,00 Euro0,00 Euro0,00 Euro
1.500 Euro (1,5 Prozent)1.500,00 Euro1.050,00 Euro276,94 Euro
2.240 Euro (2,24 Prozent)2.240,00 Euro1.568,00 Euro413,56 Euro
10.000 Euro (10 Prozent)2.240,00 Euro1.568,00 Euro413,56 Euro

Ab einer Wertsteigerung von 2,24 Prozent ist der Basisertrag die bindende Grenze, darüber ändert sich nichts mehr. Ein starkes Börsenjahr erhöht die Vorabpauschale also nicht, ein schwaches senkt sie, ein Verlustjahr streicht sie ganz.

Was das für deinen Entnahmeplan bedeutet

Im Ruhestand verkaufst du ohnehin regelmäßig Anteile, und Verkäufe lösen ihre eigene Steuer auf den Gewinnanteil aus. Die Vorabpauschale kommt trotzdem obendrauf, solange noch thesaurierende Anteile im Depot liegen. Sie schrumpft aber mit dem Depot. Ein Beispiel: 300.000 Euro Startkapital, 5 Prozent Rendite, 2 Prozent Inflation, geplante Dauer 25 Jahre. Der Rechner erlaubt hier 1.426,30 Euro monatliche Entnahme in heutiger Kaufkraft. Die Vorabpauschale entwickelt sich entlang des sinkenden Depotwerts so:

ZeitpunktDepotwert (nominal)Steuer ohne PauschbetragSteuer mit 1.000 Euro Pauschbetrag
Start300.000,00 Euro1.240,68 Euro976,93 Euro
nach 5 Jahren282.675,40 Euro1.169,03 Euro905,28 Euro
nach 10 Jahren250.134,50 Euro1.034,46 Euro770,71 Euro
nach 15 Jahren197.087,77 Euro815,08 Euro551,33 Euro

Depotverlauf aus der dynamischen Entnahme (300.000 Euro, 5 Prozent Rendite, 2 Prozent Inflation, 25 Jahre), Vorabpauschale jeweils auf den Depotwert zu Jahresbeginn, ohne Deckelung.

Zwei praktische Folgen: Erstens braucht die Bank im Januar Liquidität auf dem Verrechnungskonto, sonst verkauft sie Anteile oder bucht ins Soll. Ein paar hundert bis gut tausend Euro bereitzuhalten, gehört bei größeren Depots zur Jahresplanung. Zweitens verringert die Vorabpauschale die Entnahme nicht dauerhaft, denn sie wird beim Verkauf angerechnet. Wie die Steuer auf die eigentliche Entnahme funktioniert, steht im Artikel Entnahmeplan und Steuern, den kompletten Ablauf des Entsparens erklärt der ETF-Entnahmeplan.

Fünf verbreitete Irrtümer

Rechne deinen eigenen Fall

Wie viel du monatlich entnehmen kannst, wie lange das Kapital reicht und was Steuern davon abziehen: Der Entnahmeplan-Rechner rechnet deinen Fall in Sekunden, inklusive Pleitewahrscheinlichkeit und Steuermodul mit Vorabpauschale.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Vorabpauschale 2026?

Basiszins 3,20 Prozent (BMF-Schreiben vom 13.01.2026). Der Basisertrag ist der Fondswert am Jahresanfang mal 3,20 Prozent mal 0,7, also 2,24 Prozent des Depotwerts. Nach 30 Prozent Teilfreistellung bleiben 1,568 Prozent steuerpflichtig, die Steuer beträgt rund 0,41 Prozent des Depotwerts. Auf 100.000 Euro: 2.240 Euro Basisertrag, 1.568 Euro steuerpflichtig, 413,56 Euro Steuer vor Sparerpauschbetrag.

Bis zu welchem Depotwert deckt der Sparerpauschbetrag die Vorabpauschale ab?

Steuerpflichtig sind 1,568 Prozent des Depotwerts. 1.000 Euro Pauschbetrag reichen damit bis rund 63.776 Euro Depotwert, 2.000 Euro bei Ehepaaren bis rund 127.551 Euro. Voraussetzung: Der Pauschbetrag ist nicht schon durch Zinsen oder Dividenden verbraucht.

Fällt die Vorabpauschale auch in einem Verlustjahr an?

Nein. Sie ist auf die tatsächliche Wertsteigerung des Jahres gedeckelt und nie negativ. Bei einem Verlust fällt sie komplett weg. Legt ein Depot von 100.000 Euro nur 1.500 Euro zu, sind auch nur 1.500 Euro angesetzt, die Steuer sinkt von 413,56 auf 276,94 Euro.