Ratgeber Entnahmeplan

Erbschaft mitten im Entnahmeplan: Was ändert sich?

Eine Einmalzahlung im laufenden Plan kauft dir entweder mehr Budget oder mehr Sicherheit, aber nicht beides. Hier sind die drei Wege, sauber durchgerechnet.

Keine Anlageberatung und keine Steuerberatung. Alle Werte sind Modellrechnungen, gerechnet mit der Logik des Entnahmeplan-Rechners.

Kurzantwort: Eine Erbschaft von 100.000 Euro im achten Jahr eines Entnahmeplans über 300.000 Euro (5 Prozent Rendite, 2 Prozent Inflation, 25 Jahre) lässt sich auf drei Arten verwenden: Die Entnahme steigt von 1.426 auf 1.964 Euro im Monat, oder die Reichweite wächst von 25 auf 34,5 Jahre, oder die Pleitewahrscheinlichkeit fällt von 63,9 auf 28,6 Prozent. Was du nicht bekommst, ist alles drei gleichzeitig. Wer die Erbschaft vollständig in eine höhere Entnahme umlegt, hat am Ende exakt dasselbe Risiko wie vorher, nur auf höherem Niveau.

Der Ausgangsplan

Für alle Rechnungen nehmen wir denselben Fall: 300.000 Euro Depot zum Rentenbeginn, 5 Prozent erwartete Rendite, 2 Prozent Inflation, geplante Dauer 25 Jahre. Der Realzins beträgt damit 2,941 Prozent, die maximale konstante Entnahme in heutiger Kaufkraft 1.426 Euro im Monat (17.116 Euro im Jahr). Die Entnahme steigt nominal jedes Jahr mit der Inflation, damit die Kaufkraft konstant bleibt.

Nach acht planmäßigen Jahren steht das Depot bei 265.284 Euro nominal, das sind 226.418 Euro in heutiger Kaufkraft. Die Entnahme liegt inzwischen bei 1.671 Euro im Monat nominal, kaufkraftbereinigt weiterhin bei 1.426 Euro.

Eine Erbschaft in acht Jahren ist keine Erbschaft von heute

Erster wichtiger Punkt, den viele überspringen: 100.000 Euro, die erst in acht Jahren ankommen, sind bei 2 Prozent Inflation nur 85.349 Euro in heutiger Kaufkraft wert. Das Depot springt damit von 226.418 auf 311.767 Euro real, nominal von 265.284 auf 365.284 Euro. Genau mit diesen realen Werten rechnen wir weiter, damit die monatlichen Beträge über den ganzen Plan hinweg vergleichbar bleiben.

Drei Optionen, eine Erbschaft

Die Restlaufzeit bis zum ursprünglichen Planende beträgt 17 Jahre. Die Pleitewahrscheinlichkeit stammt aus 3.000 simulierten Verläufen mit 5 Prozent erwarteter Rendite und 15 Prozent Schwankung, das Restkapital ist der nominale Wert nach Jahr 25.

VarianteEntnahme pro Monat (heutige Kaufkraft)PleitewahrscheinlichkeitRestkapital MedianRestkapital oberes Zehntel
Ohne Erbschaft1.426 Euro63,9 %0 Euro277.534 Euro
A: alles in die Entnahme1.964 Euro63,9 %0 Euro382.151 Euro
B: Entnahme unverändert1.426 Euro28,6 %135.379 Euro670.424 Euro
C: halber Aufschlag1.695 Euro45,1 %28.185 Euro526.946 Euro

Simulation über die Restlaufzeit von 17 Jahren ab dem achten Planjahr, Startkapital 365.284 Euro nominal, in der Zeile ohne Erbschaft 265.284 Euro. 3.000 Pfade, Seed 42, Entnahme jährlich inflationsangepasst, vor Steuern.

Warum Option A das Risiko nicht senkt

Das überraschendste Ergebnis der Tabelle: Option A hat mit 63,9 Prozent exakt dieselbe Pleitewahrscheinlichkeit wie der Plan ohne Erbschaft. Das ist kein Zufall der Simulation, sondern Mathematik. Wer das gesamte zusätzliche Kapital in eine höhere Entnahme über dieselbe Restlaufzeit umlegt, verändert das Verhältnis von Entnahme zu Kapital nicht. Der Plan wird größer, aber nicht robuster. Nur das obere Zehntel der Verläufe profitiert: Dort bleiben 382.151 statt 277.534 Euro übrig, weil mehr Kapital auch mehr Aufwärtspotenzial mitbringt.

Sicherheit entsteht erst dort, wo die Erbschaft nicht ausgegeben wird. Jeder Euro Aufschlag auf die Entnahme kostet Risikoreserve. Der Mittelweg C zeigt das Umtauschverhältnis: Der halbe Aufschlag von 269 Euro im Monat kostet gegenüber Option B rund 16,5 Prozentpunkte an Pleitewahrscheinlichkeit. Wie diese Kennzahl zu lesen ist, erklärt der Artikel zur Monte-Carlo-Simulation im Ruhestand.

Option B im Detail: Wie viel länger reicht das Geld?

Bleibt die Entnahme bei 1.426 Euro im Monat, trägt das aufgestockte Depot rechnerisch noch 26,5 weitere Jahre. Zusammen mit den bereits gelaufenen acht Jahren sind das 34,5 Jahre statt der geplanten 25. Wer den Plan ursprünglich zu knapp angesetzt hat, etwa weil er die eigene Lebenserwartung unterschätzt hat, schließt mit der Erbschaft genau diese Lücke. Mehr dazu im Artikel zum Planungshorizont im Entnahmeplan.

Es gibt noch eine vierte, konservativste Variante: gar keinen Kapitalverzehr mehr. Aus 311.767 Euro realem Kapital trägt der reale Ertrag dauerhaft rund 764 Euro im Monat. Das ist deutlich weniger als jede Verzehrvariante, dafür ohne Enddatum und mit vollem Nachlass.

Der Zeitpunkt entscheidet mit

Dieselben 100.000 Euro wirken sehr unterschiedlich, je nachdem wann sie ankommen. Eine späte Erbschaft ist real weniger wert und wird auf weniger Restjahre verteilt, hebt die monatliche Entnahme also stärker an, verlängert den Plan aber kaum. Eine frühe Erbschaft wirkt genau umgekehrt.

Erbschaft im JahrWert in heutiger KaufkraftEntnahme danach (Restdauer bis Jahr 25)AufschlagReichweite bei unveränderter Entnahme
Jahr 394.232 Euro1.916 Euro/Monat+490 Euro37,6 Jahre gesamt
Jahr 885.349 Euro1.964 Euro/Monat+538 Euro34,5 Jahre gesamt
Jahr 1574.301 Euro2.150 Euro/Monat+724 Euro31,5 Jahre gesamt
Jahr 2067.297 Euro2.649 Euro/Monat+1.222 Euro30,0 Jahre gesamt

Erbschaft jeweils 100.000 Euro nominal im genannten Jahr, sonst identische Annahmen. Alle Entnahmen in heutiger Kaufkraft, vor Steuern.

Praktisch heißt das: Eine Erbschaft in den letzten Planjahren löst kein Reichweitenproblem mehr, sie hebt nur noch den Lebensstandard. Wer früh erbt, hat dagegen die Wahl zwischen deutlich mehr Jahren und moderat mehr Budget.

Was das Finanzamt davon will

Zwei Steuerthemen kommen hier zusammen, und sie werden oft verwechselt.

Erbschaftsteuer fällt beim Erwerb an und hängt von Verwandtschaftsgrad und Freibeträgen ab. Dazu rechnen wir hier bewusst nichts vor, das gehört in eine Steuerberatung. Wichtig für die Planung ist nur: Was im Depot ankommt, ist der Betrag nach Erbschaftsteuer, und nur mit diesem Betrag darfst du weiterrechnen.

Kapitalertragsteuer fällt später an, wenn du aus dem geerbten Vermögen entnimmst. Erbst du ein Wertpapierdepot statt Bargeld, übernimmst du die ursprünglichen Anschaffungskosten des Erblassers. Bei alten Beständen kann der Gewinnanteil deshalb sehr hoch sein, und genau dieser Anteil wird bei jedem Verkauf versteuert. Was das für eine Bruttoentnahme von 2.000 Euro im Monat bedeutet:

Gewinnanteil der verkauften AnteileSteuer pro JahrNetto pro MonatEffektive Belastung der Entnahme
20 %622 Euro1.948 Euro2,6 %
40 %1.509 Euro1.874 Euro6,3 %
60 %2.395 Euro1.800 Euro10,0 %
80 %3.281 Euro1.727 Euro13,7 %

Bruttoentnahme 24.000 Euro im Jahr, Aktienfonds mit 30 Prozent Teilfreistellung, Sparerpauschbetrag 1.000 Euro, Abgeltungsteuer 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag, ohne Kirchensteuer.

Dazu kommt bei thesaurierenden Fonds die Vorabpauschale. Auf ein Depot von 365.284 Euro ergibt der Basiszins 2026 von 3,20 Prozent einen Basisertrag von 8.182 Euro, davon sind nach Teilfreistellung 5.728 Euro steuerpflichtig, also rund 1.511 Euro Steuer vor Anrechnung des Sparerpauschbetrags. Der Pauschbetrag von 1.000 Euro ist damit allein durch die Vorabpauschale aufgebraucht, für die Entnahme bleibt nichts mehr übrig. Details dazu im Artikel zur Vorabpauschale 2026.

Eine Empfehlung, wenn du dich nicht entscheiden kannst

Der ehrlichste Weg führt über die Frage, was am ursprünglichen Plan geklemmt hat. War das monatliche Budget zu knapp, nimm den Aufschlag. War die Pleitewahrscheinlichkeit unangenehm hoch, lass die Entnahme stehen. Bist du unsicher, ist der Mittelweg C eine vernünftige Voreinstellung: rund die Hälfte des Aufschlags ins Budget, die andere Hälfte als Risikopuffer. Und noch ein praktischer Hinweis: Eine Erbschaft ist ein guter Anlass, den gesamten Plan neu zu rechnen, statt nur eine Zahl auszutauschen. Wann eine Anpassung wirklich nötig ist, steht im Artikel Entnahmeplan nachjustieren.

Rechne deinen eigenen Fall

Andere Erbschaftshöhe, anderer Zeitpunkt, andere Annahmen: Trage im Entnahmeplan-Rechner einfach das Kapital nach der Erbschaft und die verbleibende Laufzeit ein. Der Rechner zeigt dir die neue Entnahme, die Reichweite und die Pleitewahrscheinlichkeit in einem Durchgang.

Häufige Fragen

Wie viel mehr kann ich nach einer Erbschaft monatlich entnehmen?

Im Beispiel mit 300.000 Euro Startkapital, 5 Prozent Rendite, 2 Prozent Inflation und 25 Jahren Planung steigt die Entnahme durch eine Erbschaft von 100.000 Euro im achten Jahr von 1.426 auf 1.964 Euro im Monat in heutiger Kaufkraft, also um 538 Euro. Das gilt nur, wenn die Erbschaft vollständig in die Restlaufzeit von 17 Jahren umgelegt wird.

Senkt eine Erbschaft mein Pleiterisiko im Entnahmeplan?

Nur, wenn du die Entnahme nicht erhöhst. In der Monte-Carlo-Simulation mit 3.000 Verläufen (5 Prozent erwartete Rendite, 15 Prozent Schwankung) sinkt die Pleitewahrscheinlichkeit für die Restlaufzeit von 63,9 auf 28,6 Prozent, wenn die Entnahme unverändert bleibt. Wird die Erbschaft voll in eine höhere Entnahme umgelegt, bleibt das Risiko bei 63,9 Prozent.

Ist es besser, die Erbschaft für eine höhere Entnahme oder für eine längere Laufzeit zu nutzen?

Das hängt davon ab, was im ursprünglichen Plan zu knapp war. Reicht das Budget nicht, ist die höhere Entnahme richtig. War die Planungsdauer zu kurz angesetzt oder das Pleiterisiko zu hoch, ist die unveränderte Entnahme bei längerer Laufzeit die bessere Wahl: Im Beispiel wächst die Reichweite von 25 auf 34,5 Jahre. Ein Mittelweg mit dem halben Aufschlag bringt 1.695 Euro im Monat bei 45,1 Prozent Pleiterisiko.