Ratgeber Entnahmeplan

Wann ist meine Entnahme komplett steuerfrei?

Die Schwelle hängt nicht am Depotwert, sondern am Gewinnanteil der verkauften Anteile. Hier sind die Formel, die Tabelle je Gewinnanteil und die häufigste Falle: die Vorabpauschale.

Keine Anlageberatung und keine Steuerberatung. Alle Werte sind Modellrechnungen, gerechnet mit der Logik des Entnahmeplan-Rechners.

Kurzantwort: Bei einem Aktien-ETF mit 30 Prozent Teilfreistellung und einem Gewinnanteil von 50 Prozent bleiben 2.857,14 Euro Entnahme im Jahr steuerfrei, also 238,10 Euro im Monat. Für Paare mit zwei Sparerpauschbeträgen sind es 5.714,29 Euro im Jahr oder 476,19 Euro im Monat. Die Formel dahinter ist einfach: steuerfreie Entnahme = Sparerpauschbetrag geteilt durch (Gewinnanteil mal 0,7). Der wichtige Zusatz steht weiter unten: Bei thesaurierenden Fonds verbraucht die Vorabpauschale den Pauschbetrag oft schon vorher komplett.

Warum die Schwelle am Gewinnanteil hängt

Wenn du ETF-Anteile verkaufst, besteuert das Finanzamt nicht die Entnahme, sondern nur den darin enthaltenen Kursgewinn. Bei einem Aktienfonds bleiben davon nach 30 Prozent Teilfreistellung noch 70 Prozent steuerpflichtig. Solange dieser Rest unter dem Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro pro Person und Jahr bleibt, zahlst du keinen Cent.

Verkaufst du also 3.000 Euro aus einem Depot, in dem die Hälfte des Wertes Gewinn ist, sind 1.500 Euro Gewinn enthalten, davon nach Teilfreistellung 1.050 Euro steuerpflichtig. Der Pauschbetrag deckt 1.000 Euro, auf die restlichen 50 Euro fallen rund 13 Euro Steuer an. Wer nur 2.857 Euro entnimmt, bleibt exakt unter der Grenze.

Die Schwellen je Gewinnanteil (Aktien-ETF, 30 Prozent Teilfreistellung)

Gewinnanteil im Depotsteuerfrei pro Jahrsteuerfrei pro MonatPaar pro JahrPaar pro Monat
20 Prozent7.142,86 Euro595,24 Euro14.285,71 Euro1.190,48 Euro
30 Prozent4.761,90 Euro396,83 Euro9.523,81 Euro793,65 Euro
40 Prozent3.571,43 Euro297,62 Euro7.142,86 Euro595,24 Euro
50 Prozent2.857,14 Euro238,10 Euro5.714,29 Euro476,19 Euro
60 Prozent2.380,95 Euro198,41 Euro4.761,90 Euro396,83 Euro
70 Prozent2.040,82 Euro170,07 Euro4.081,63 Euro340,14 Euro
80 Prozent1.785,71 Euro148,81 Euro3.571,43 Euro297,62 Euro

Annahme: Aktienfonds mit 30 Prozent Teilfreistellung, Sparerpauschbetrag 1.000 Euro je Person, keine weiteren Kapitalerträge, keine Vorabpauschale. Der Gewinnanteil ist der Anteil des Kursgewinns am Wert der verkauften Anteile.

Der Zusammenhang ist unbequem: Je länger dein Depot gelaufen ist, desto höher der Gewinnanteil und desto kleiner die steuerfreie Entnahme. Ein Depot mit 80 Prozent Gewinn trägt nur noch knapp 149 Euro im Monat steuerfrei. Und weil beim Verkauf die ältesten und billigsten Anteile zuerst dran sind, liegt der Gewinnanteil der ersten Entnahmen sogar über dem Durchschnitt des Depots. Warum das so ist, steht im Artikel zu FIFO beim ETF-Verkauf.

Ohne Teilfreistellung sinken die Schwellen deutlich

Die 30 Prozent Teilfreistellung gibt es nur für Aktienfonds. Bei Zinsanlagen, Anleihen-ETF oder Fonds ohne ausreichende Aktienquote zählt der Ertrag voll:

Gewinnanteilmit 30 Prozent Teilfreistellungohne Teilfreistellung
30 Prozent396,83 Euro im Monat277,78 Euro im Monat
50 Prozent238,10 Euro im Monat166,67 Euro im Monat
80 Prozent148,81 Euro im Monat104,17 Euro im Monat
100 Prozent (reiner Zinsertrag)119,05 Euro im Monat83,33 Euro im Monat

Bei einem reinen Zinsprodukt ist der ausgezahlte Zins zu 100 Prozent Ertrag. Der Pauschbetrag ist dort schon bei 1.000 Euro Zinsen im Jahr erschöpft, unabhängig davon, wie viel Kapital du zusätzlich abhebst.

Die Falle: Die Vorabpauschale kommt zuerst

Der Sparerpauschbetrag gilt für alle Kapitalerträge zusammen, nicht nur für deine Verkäufe. Bei thesaurierenden Fonds wird jedes Jahr im Januar die Vorabpauschale fällig, und die bedient sich am selben Topf. Mit dem Basiszins von 3,20 Prozent für 2026 und 30 Prozent Teilfreistellung bleibt vom Pauschbetrag schnell nichts mehr übrig:

thesaurierendes Fondsvermögensteuerpflichtiger Teil der VorabpauschaleRest des Pauschbetragszusätzlich steuerfrei entnehmbar (50 Prozent Gewinnanteil)
50.000 Euro784,00 Euro216,00 Euro617,14 Euro im Jahr (51,43 Euro im Monat)
63.776 Euro1.000,00 Euro0,00 Euro0 Euro
100.000 Euro1.568,00 Euro0,00 Euro0 Euro
200.000 Euro3.136,00 Euro0,00 Euro0 Euro

Näherung nach dem Muster des Rechners: Basisertrag = Fondswert mal Basiszins mal 0,7, gedeckelt auf die Wertsteigerung des Jahres, danach 30 Prozent Teilfreistellung. Basiszins 3,20 Prozent laut BMF-Schreiben vom 13.01.2026. In einem Jahr ohne Wertsteigerung fällt keine Vorabpauschale an.

Die Schwelle liegt bei rund 63.776 Euro thesaurierendem Fondsvermögen, für Paare bei rund 127.551 Euro. Darüber ist der Pauschbetrag allein durch die Vorabpauschale aufgebraucht, und jeder Euro Gewinn in der Entnahme wird versteuert. Bei 200.000 Euro Fondsvermögen zahlst du selbst ohne eine einzige Entnahme rund 563,37 Euro Steuer auf die Vorabpauschale. Details dazu im Artikel Vorabpauschale 2026 einfach erklärt.

Wie viel Kapital passt zu einer steuerfreien Entnahme?

Rechnen wir andersherum: Welches Depot trägt genau die steuerfreie Entnahme von 2.857,14 Euro im Jahr, inflationsangepasst bei 5 Prozent Rendite und 2 Prozent Inflation (Realzins 2,94 Prozent)?

geplante DauerKapital einzelnKapital als Paar
20 Jahrerund 42.700 Eurorund 85.500 Euro
25 Jahrerund 50.100 Eurorund 100.200 Euro
30 Jahrerund 56.400 Eurorund 112.900 Euro
dauerhaft, ohne Kapitalverzehrrund 97.100 Eurorund 194.300 Euro

Das ist die ehrliche Einordnung: Eine komplett steuerfreie Entnahme ist realistisch nur für kleine Depots. Wer 50.000 Euro über 25 Jahre entspart, bleibt knapp unter der Grenze. Wer 300.000 Euro entspart, kommt an der Steuer nicht vorbei. Und wer die 97.100 Euro für den dauerhaften Fall zusammenhat, liegt beim thesaurierenden Fonds längst über der Vorabpauschale-Schwelle von 63.776 Euro. Was Kapitalverzehr und Kapitalerhalt sonst noch unterscheidet, steht in Kapitalverzehr oder Kapitalerhalt.

Oberhalb der Schwelle: Wie teuer wird es wirklich?

Auch wenn die Entnahme nicht mehr komplett steuerfrei ist, bleibt die tatsächliche Belastung niedrig. Grund: Besteuert wird nur der Gewinnanteil, davon nur 70 Prozent, und der Pauschbetrag geht weiterhin ab. Bei 50 Prozent Gewinnanteil und einem Aktien-ETF:

Bruttoentnahme im MonatSteuer im Jahreffektiver Satz auf die Entnahmenetto im Monat
1.000 Euro844,00 Euro7,03 Prozent929,67 Euro
1.500 Euro1.397,88 Euro7,77 Prozent1.383,51 Euro
2.000 Euro1.951,75 Euro8,13 Prozent1.837,35 Euro
3.000 Euro3.059,50 Euro8,50 Prozent2.745,04 Euro

Steuersatz 26,375 Prozent inklusive Solidaritätszuschlag, ohne Kirchensteuer. Mit 9 Prozent Kirchensteuer steigt der Satz auf rund 28,0 Prozent. Sparerpauschbetrag 1.000 Euro, hier ohne Vorabpauschale gerechnet.

Der Pauschbetrag spart oberhalb der Schwelle immer denselben Betrag: 263,75 Euro im Jahr je Person, für Paare also 527,50 Euro. Das ist kein Grund, die Entnahme künstlich klein zu halten, aber ein guter Grund, den Freistellungsauftrag sauber zu verteilen. Wie Paare beide Pauschbeträge ausschöpfen, steht in Entnahmeplan für Paare.

Drei praktische Konsequenzen

Erstens: Wenn dein Depot klein ist und du nur eine kleine Rentenlücke schließt, prüfe bewusst, ob du unter der Schwelle bleibst. Ein paar hundert Euro weniger Jahresentnahme können die komplette Steuer sparen.

Zweitens: Bei einem ausschüttenden Fonds gilt derselbe Topf, aber die Ausschüttung landet automatisch darin. Sie mindert dafür die Vorabpauschale. Der Vergleich steht in Ausschüttend oder thesaurierend im Entnahmeplan.

Drittens: Wer im Ruhestand insgesamt sehr wenig Einkommen hat, kann über die Günstigerprüfung in der Steuererklärung unter die 25 Prozent kommen oder mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung ganz vom Steuerabzug befreit werden. Das ist ein Fall für die Steuerberatung, nicht für einen Rechner.

Rechne deinen eigenen Fall

Andere Entnahme, anderer Gewinnanteil, andere Fondsart: Der Entnahmeplan-Rechner zeigt dir Bruttoentnahme, Steuer und Nettobetrag, inklusive Vorabpauschale als Näherung. Die Grundlagen der Besteuerung erklärt der Artikel Entnahmeplan und Steuern.

Häufige Fragen

Bis zu welcher Entnahme zahle ich keine Steuern?

Bei einem Aktien-ETF mit 30 Prozent Teilfreistellung und 50 Prozent Gewinnanteil bleiben 2.857,14 Euro im Jahr steuerfrei, also 238,10 Euro im Monat. Für Paare sind es 5.714,29 Euro im Jahr oder 476,19 Euro im Monat. Die Formel: steuerfreie Entnahme = Sparerpauschbetrag geteilt durch (Gewinnanteil mal 0,7).

Warum ist meine Entnahme trotz kleinem Betrag nicht steuerfrei?

Meist wegen der Vorabpauschale. Sie wird vor der Entnahme vom Sparerpauschbetrag abgezogen. Bei einem Basiszins von 3,20 Prozent und 30 Prozent Teilfreistellung ist der Pauschbetrag von 1.000 Euro schon ab rund 63.776 Euro thesaurierendem Fondsvermögen aufgebraucht, für Paare ab rund 127.551 Euro.

Wie hoch ist die Steuer, wenn die Entnahme über der Schwelle liegt?

Besteuert wird nur der Teil oberhalb des Pauschbetrags, mit 26,375 Prozent inklusive Solidaritätszuschlag. Bei 1.500 Euro Entnahme im Monat und 50 Prozent Gewinnanteil sind das 1.397,88 Euro im Jahr, bezogen auf die gesamte Entnahme also 7,77 Prozent. Der Pauschbetrag spart oberhalb der Schwelle konstant 263,75 Euro im Jahr.