Ratgeber Entnahmeplan

Was passiert mit dem Entnahmeplan, wenn ein Partner stirbt?

Das Depot bleibt, der Bedarf sinkt, die Rente sinkt oft stärker. Drei Größen ändern sich gleichzeitig, und nur eine davon ist erfreulich. Hier steht, was das in Euro bedeutet.

Keine Anlageberatung. Alle Werte sind Modellrechnungen, gerechnet mit der Logik des Entnahmeplan-Rechners.

Kurzantwort: Das Depot bleibt vollständig erhalten, der Haushaltsbedarf sinkt auf etwa zwei Drittel, aber die laufende Rente sinkt in der Regel stärker. Ob der Plan sicherer oder unsicherer wird, entscheidet allein die verbleibende Lücke. Beispiel: 378.695 Euro Restkapital in heutiger Kaufkraft tragen bei 5 Prozent Rendite und 2 Prozent Inflation eine Lücke von 1.200 Euro monatlich 51,2 Jahre, eine Lücke von 1.800 Euro nur 25,0 Jahre und eine Lücke von 2.000 Euro noch 21,5 Jahre. Zusätzlich halbiert sich der Sparerpauschbetrag von 2.000 auf 1.000 Euro, was höchstens 264 Euro Steuer im Jahr kostet.

Drei Effekte, die sich überlagern

Der Todesfall verändert im Entnahmeplan nicht eine Zahl, sondern drei auf einmal:

Weil Punkt zwei und Punkt drei gegeneinander laufen, kann die Entnahme aus dem Depot nach dem Todesfall kleiner werden, gleich bleiben oder sogar steigen. Der Rest dieses Artikels rechnet genau das durch.

Der Beispielhaushalt

Ein Paar geht mit 67 in Rente und hat 500.000 Euro im Depot. Geplant sind 30 Jahre bei 5 Prozent Rendite und 2 Prozent Inflation. Der Realzins beträgt damit 2,94 Prozent, die maximale inflationsangepasste Entnahme 25.316 Euro im Jahr oder 2.110 Euro im Monat in heutiger Kaufkraft.

Das Haushaltsbudget liegt bei 4.500 Euro monatlich, die gemeinsame gesetzliche Rente bei 2.400 Euro. Die Lücke von 2.100 Euro deckt genau das Depot. Nach zehn Jahren stirbt ein Partner. Im Depot liegen dann noch 461.628 Euro nominal, das sind 378.695 Euro in heutiger Kaufkraft.

Der Bedarf sinkt, die Rente entscheidet

Der Bedarf des Einpersonenhaushalts fällt von 4.500 auf rund 3.000 Euro. Wie viel davon aus dem Depot kommen muss, hängt an der verbleibenden Rente. Diese Tabelle zeigt, wie lange das Restkapital von 378.695 Euro die jeweilige Lücke trägt, inflationsangepasst gerechnet:

Verbleibende RenteLücke pro MonatReichweite des Depots
vorher als Paar: 2.400 Euro2.100 Euro20,1 Jahre (Planwert)
2.400 Euro600 Euroreicht dauerhaft
2.000 Euro1.000 Euro90,8 Jahre
1.800 Euro1.200 Euro51,2 Jahre
1.500 Euro1.500 Euro33,3 Jahre
1.200 Euro1.800 Euro25,0 Jahre
1.000 Euro2.000 Euro21,5 Jahre

Restkapital 378.695 Euro in heutiger Kaufkraft, 5 Prozent Rendite, 2 Prozent Inflation, Realzins 2,94 Prozent, Bedarf des Einpersonenhaushalts 3.000 Euro monatlich. Entnahme jeweils zum Jahresende.

Die Spannweite ist enorm. Bleiben 1.800 Euro Rente, trägt das Depot die Lücke mehr als 50 Jahre, der Plan ist damit faktisch gesichert. Fällt die Rente dagegen auf 1.000 Euro, bleibt die Lücke mit 2.000 Euro fast so groß wie vorher zu zweit, obwohl nur noch eine Person davon lebt. Der Plan ist dann exakt so knapp wie am Anfang, nur ohne Reserve für Überraschungen.

Merksatz: Nicht der gesunkene Bedarf zählt, sondern die Differenz zwischen Bedarf und laufendem Einkommen. Genau diese Differenz gehört in den Rechner.

Der Sparerpauschbetrag halbiert sich

Bei gemeinsamer Veranlagung stehen 2.000 Euro Sparerpauschbetrag pro Jahr zur Verfügung, danach nur noch 1.000 Euro. Weil oberhalb des Freibetrags der volle Satz von 26,375 Prozent gilt, ist der Effekt eine feste Größe: höchstens 264 Euro mehr Steuer im Jahr.

Gewinnanteil der EntnahmeSteuer als Paar (2.000 Euro Freibetrag)Steuer allein (1.000 Euro Freibetrag)effektiver Satz allein
30 Prozent868 Euro1.132 Euro4,49 Prozent
50 Prozent1.799 Euro2.063 Euro8,18 Prozent
70 Prozent2.729 Euro2.993 Euro11,88 Prozent

Bruttoentnahme 25.200 Euro im Jahr, Aktienfonds mit 30 Prozent Teilfreistellung, 26,375 Prozent Abgeltungsteuer und Soli, keine Kirchensteuer.

Spürbarer ist die Halbierung bei kleinen Depots, denn auch die komplett steuerfreie Entnahme halbiert sich:

Gewinnanteilsteuerfreie Bruttoentnahme als Paarsteuerfreie Bruttoentnahme allein
30 Prozent9.524 Euro im Jahr4.762 Euro im Jahr
50 Prozent5.714 Euro im Jahr2.857 Euro im Jahr
70 Prozent4.082 Euro im Jahr2.041 Euro im Jahr

Wer bisher unterhalb der Paar-Grenze geblieben ist und deshalb gar keine Steuer gezahlt hat, rutscht durch die Halbierung oft zum ersten Mal in die Besteuerung. Die Details zu dieser Schwelle stehen im Artikel Wann ist meine Entnahme komplett steuerfrei?, die Ausgangsrechnung für Paare im Artikel zum Sparerpauschbetrag für Paare.

Ein Punkt, der leicht übersehen wird: Bei einem thesaurierenden Aktien-ETF verbraucht schon die Vorabpauschale den ganzen Freibetrag. Auf 461.628 Euro Fondswert ergibt sich bei 3,20 Prozent Basiszins ein Basisertrag von 10.340 Euro und nach Teilfreistellung ein steuerpflichtiger Ertrag von 7.238 Euro. Der Freibetrag ist damit unabhängig von der Entnahme ausgeschöpft, ob 1.000 oder 2.000 Euro.

Auf die Reichweite wirkt sich die Mehrsteuer nur schwach aus. Bei einer Lücke von 1.230 Euro monatlich sinkt die Reichweite des Restkapitals von 48,5 auf 46,7 Jahre, das sind rund 22 Monate. Die Steuer ist also der kleinste der drei Effekte.

Was der Restplan trägt

Andersherum gefragt: Wie viel darf der überlebende Partner aus den 378.695 Euro entnehmen, je nachdem wie lange geplant wird?

Geplante Restdauermaximale Entnahme pro Monat (heutige Kaufkraft)
15 Jahre2.632 Euro
20 Jahre2.110 Euro
25 Jahre1.800 Euro
30 Jahre1.598 Euro
ohne Kapitalverzehr928 Euro

Wichtig ist dabei ein Denkfehler, der oft passiert: Der Planungshorizont wird nicht kürzer. Ein Paarplan sollte ohnehin bis zum Lebensende des länger lebenden Partners reichen. Stirbt einer, bleibt für den anderen dieselbe Restdauer stehen wie vorher. Die Zeile mit 15 Jahren ist deshalb keine Erleichterung, sondern eine Falle.

Die Pleitewahrscheinlichkeit im Restplan

Die Monte-Carlo-Simulation zeigt, wie stark die Höhe der Lücke wirkt. Startkapital sind die 461.628 Euro nominal, gerechnet über die verbleibenden 20 Planjahre mit 5 Prozent erwarteter Rendite, 15 Prozent Schwankung und 2 Prozent Inflation, 3.000 simulierte Verläufe:

Entnahme pro MonatGeld vor Ablauf wegRestkapital mittlerer VerlaufRestkapital gutes Zehntel
2.100 Euro (unverändert)62,8 Prozent0 Euro617.628 Euro
1.800 Euro46,6 Prozent28.194 Euro806.721 Euro
1.500 Euro29,3 Prozent188.067 Euro1.047.416 Euro
1.230 Euro16,3 Prozent318.269 Euro1.293.001 Euro
1.000 Euro7,1 Prozent436.391 Euro1.459.831 Euro

Nominale Werte, 3.000 Pfade, Seed 42, Entnahme startet beim genannten Betrag in heutiger Kaufkraft und steigt jährlich mit 2 Prozent Inflation.

Die 62,8 Prozent in der ersten Zeile sind kein Rechenfehler, sondern die Kehrseite eines Plans, der das Kapital rechnerisch exakt am letzten Tag aufbraucht. Ein solcher Plan kippt bei jeder Abweichung nach unten. Sinkt die Entnahme wegen des kleineren Bedarfs auf 1.500 Euro, fällt das Risiko auf 29,3 Prozent, bei 1.000 Euro auf 7,1 Prozent. Wie stark kleine Kürzungen wirken, steht ausführlich im Artikel Entnahme senken, Jahre gewinnen.

Umgekehrt zeigt die Spalte mit dem guten Zehntel, dass am Ende oft ein großer Betrag übrig bleibt. Wer das gezielt für die Kinder plant, findet die Perzentile im Artikel Was bleibt für die Erben?.

Was konkret zu tun ist

  1. Die neue Rente feststellen. Erst wenn der tatsächliche Betrag der Hinterbliebenenrente vorliegt, lässt sich die Lücke rechnen. Bis dahin lieber vorsichtig entnehmen.
  2. Das Budget neu aufstellen. Zwei Drittel des alten Haushaltsbudgets sind ein brauchbarer Startwert, kein Ergebnis. Fixkosten wie Miete und Versicherungen einzeln durchgehen.
  3. Die Entnahme auf die Lücke setzen, nicht auf den alten Betrag. Die Entnahme ist Bedarf minus Rente, sonst nichts.
  4. Den Freistellungsauftrag anpassen. Aus 2.000 Euro werden 1.000 Euro, verteilt auf die vorhandenen Depots und Konten.
  5. Den Planungshorizont stehen lassen. Er richtet sich nach dem Alter des Überlebenden, nicht nach dem Todesfall.
  6. Erst nach ein bis zwei Jahren dauerhaft nachjustieren. Im ersten Jahr fallen oft einmalige Kosten an. Sinnvolle Schwellen für Anpassungen stehen im Artikel Entnahmeplan nachjustieren.

Rechne deinen eigenen Fall

Trage das Restkapital, die neue monatliche Lücke und deine Restdauer ein: Der Entnahmeplan-Rechner zeigt Reichweite, Pleitewahrscheinlichkeit und Restkapital für beide Varianten, vorher und nachher.

Häufige Fragen

Was passiert mit dem Entnahmeplan, wenn ein Partner stirbt?

Das Depot bleibt vollständig erhalten, der Bedarf des Haushalts sinkt auf etwa zwei Drittel, aber die laufende Rente sinkt meist stärker. Entscheidend ist deshalb nicht der Bedarf, sondern die verbleibende Lücke. Beispiel: 378.695 Euro Restkapital in heutiger Kaufkraft bei 5 Prozent Rendite und 2 Prozent Inflation tragen eine Lücke von 1.200 Euro monatlich 51,2 Jahre lang, eine Lücke von 1.800 Euro nur 25,0 Jahre und eine Lücke von 2.000 Euro noch 21,5 Jahre.

Halbiert sich der Sparerpauschbetrag nach dem Tod des Partners?

Ja. Statt 2.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung stehen nur noch 1.000 Euro pro Jahr zur Verfügung. Das kostet höchstens 264 Euro Steuer im Jahr, nämlich 1.000 Euro mal 26,375 Prozent. Bei 25.200 Euro Bruttoentnahme und 50 Prozent Gewinnanteil steigt die Steuer von 1.799 auf 2.063 Euro, der effektive Satz auf die Entnahme von 7,14 auf 8,18 Prozent. Auch die steuerfreie Entnahme halbiert sich, bei 50 Prozent Gewinnanteil von 5.714 auf 2.857 Euro im Jahr.

Muss ich die Entnahme nach dem Tod des Partners senken?

Nur wenn die Lücke zwischen Bedarf und Rente größer wird. Aus 378.695 Euro in heutiger Kaufkraft lassen sich bei 5 Prozent Rendite und 2 Prozent Inflation über 20 Jahre 2.110 Euro monatlich entnehmen, über 25 Jahre 1.800 Euro und über 30 Jahre 1.598 Euro. Ohne Kapitalverzehr sind es 928 Euro. Wer die Entnahme von 2.100 auf 1.500 Euro senkt, drückt die Pleitewahrscheinlichkeit über 20 Jahre von 62,8 auf 29,3 Prozent.